In den Policies für die Zusammenarbeit werden vereinsinterne Bestimmungen festgehalten, die zukünftig für alle Mitarbeitenden, Angestellten, Dienstleister (nach Möglichkeit und Nötigkeit) und Vorstände des Vereins bindend sind. Sie werden durch den Vorstand beschlossen und können laufend erweitert werden.
(1) Koproduktion und Kokreation
Wir versuchen so gut es uns möglich ist, möglichst viele Menschen in unsere Arbeit einzubinden. Der Verein Gesellschaft für außerordentliche Zusammenarbeit besteht aus unterschiedlichen Stakeholdern mit unterschiedlichen Interessen. Ziel ist es, diese Interesse nicht als Gegensätze, sondern als sich ergänzende Bestandteile zu verstehen, die darauf hinwirken, urbane Transformation voranzutreiben.
(2) Datenschutz
Wir halten uns an geltendes Datenschutzrecht. Von Mitgliedern oder externen Stakeholdern erhobene Daten dürfen ausschließlich für den erhobenen Zweck verarbeitet und eingesetzt werden.
(3) Transparenz
Wir arbeiten so transparent wie möglich. Alle Informationen im Verein müssen - spätestens auf Nachfrage - allen Verantwortlichen zur Verfügung gestellt werden.
(4) Gemeinsames Handeln
Wir versuchen so gut es uns möglich ist, den Verein und seine Reputation betreffende Maßnahmen abzusprechen. Zumindest aber gilt die unter (3) festgehaltene Absicht zur Transparenz.
(5) Offene Fehlerkultur
Wir wollen von unseren Fehlern lernen. Niemandem werden Fehler vorgeworfen, stattdessen versuchen wir, gemeinsam aus ihnen zu lernen und sie zu korrigieren.
(6) Gemeinsame Stimme
Wir wollen mit einer gemeinsamen Stimme sprechen. Das bedeutet, dass wir versuchen öffentliche Kommunikation abzustimmen und eine gemeinsame Art der visuellen und sprachlichen Kommunikation zu entwickeln.
(7) Accounts
Zugänge zu Accounts, die im Namen des Vereins erstellt werden, sind allen, die verantwortlich sind zugänglich. Auf das Vereinskonto müssen mindestens zwei Personen Zugriff haben.